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DIN 13050

Auf der Grundlage der Normierung des Begriffes „Rettungshundeteam“ (DIN 13050) werden speziell ausgebildete und geprüfte Hunde mit Hundeführern zur Suche, Auffindung und Rettung vermisster oder verschütteter Personen inklusive erster sanitätsdienstlicher Versorgung eingesetzt.

Tanja und Cooper bei der Arbeit
Dies unterscheidet sie eindeutig von anderen hundeführenden Einrichtungen und Institutionen (z. B. Dienst- und Schutzhunde der Polizei), deren Aufgaben durch die Rettungshundearbeit des BRK grundsätzlich nicht berührt werden dürfen.
Seit 1. Januar 2005 prüfen sowohl Bayerisches Rotes Kreuz/Deutsches Rotes Kreuz (BRK/DRK) als auch das Technische Hilfswerk (THW), der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) und die Johanniter-Unfallhilfe (JUH) ihre Rettungshunde deutschlandweit nach einer gemeinsamen Norm. Ein Jahr später hat sich der Malteser Hilfsdienst (MHD) der gemeinsamen Prüfer- und Prüfungsordnung angeschlossen. Abgenommen werden die umfangreichen Prüfungen von zwei externen, ausgebildeten Prüfern, die neutral die Leistung des zu prüfenden Teams bewerten. Besteht ein Team die turnusmäßige Überprüfung nicht, wird die 18 Monate gültige Rettungshund-Plakette eingezogen. Dem Team fehlt ohne bestandene Prüfung die Befähigung zur Einsatztauglichkeit und darf somit in keinen Einsatz gehen. Erst nach erfolgreich abgelegter Prüfung kommt das Team für Einsätze wieder in Frage.